Natur- und Landschaftsräume jetzt "einfrieren"
Liebe Gemeindevertreter:innen, schaut auf euer Grün!
Per Satzung, Erlass o.ä. sollten die vorhandenen Grün- und Freiräume (Parks, Naturgebiete, Wälder, Landwirtschaftsflächen, Gewässer usw.) sofort in ihrem Status Quo bzgl. ihrer Grenzen für mindestens die nächsten 5 Jahre festgesetzt (Veränderungssperre) werden. Ein Hergeben von Grün- und Freiräumen für Wohnen, Verkehr und Gewerbe darf nur dann passieren, wenn für die eingefrorenen Grün- und Freiräume durchdachte Zukunfts- und Erhaltungspläne entwickelt worden sind. Bestehende Landschafts- oder Grünordnungspläne reichen dafür nicht aus, denn die aktuelle Praxis zeigt, dass es viel zu viele Spielräume und Ermessensentscheidungen gibt, dennoch das vorhandene Grün umzunutzen (zu vernichten).
Zu einem belastbaren Zukunfts- und Entwicklungsplan Grün gehört u.a. :
- ein "Zuordnungsschlüssel" verfügbarer Grün- und Freiräume in Quadratmeter pro Einwohner der Gemeinde
- Bauflächenpotenzial anhand von Altlastenflächen, Bauruinien, ehem. Militärflächen, Leerstandsanalysen
- Innenverdichtung, Dachausbauten, Überbauung von Parkplätzen, Umbau einstöckiger Discounter
- Dach- und Fassadenbegrünung, wie viel Versiegelung auf den Wohneigentumsgrundstücken ("Schottergärten"), Versickerungsflächen vs Ableitung in das Kanalsystem
Ernsthafte Anwendung des Bundesnaturschutzgesetz § 15, darin heißt es in Absatz (2): "Der Verursacher ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist." Die noch vorhandenen gesetzlich geschützten Biotope und Naturschutzgebiete in unserer Region sind vielerorts einzigartig! Der Verlust von Mooren, Kleingewässern, Klimaschneisen, Naturdenkmalbäumen, hitorischen Kulturelandschaftselementen kann in den meisten Fällen per se nicht oder nur theoretisch ausgeglichen oder ersetzt werden. D.h. der Eingriff muss verwehrt werden! Landschaft ist endlich, das Artensterben muss gestoppt werden.
Nur Erhalt, Sicherung und Entwicklung können unsere Grün- und Freiräume und damit deren vielfältigen Gemeinwohlfunktionen zukunftsfähig, dauerhaft und nachhaltig am Leben halten. Für Wohnen, Verkehr und Gewerbe müssen andere Lösungen als unsere Natur- und Landschaftsräume gefunden werden, hier ist wieder mehr Einfallsreichtum, mehr Gründlichkeit, mehr Ortskenntnis unserer Gemeindevertretungen und -verwaltungen gefordert!